Minimalanforderungen betreffend Hundehaltung in Stichworten 
 

Falls die Hunde nicht im Haus gehalten werden muss ihnen eine saubere, trockene und gut isolierte Hütte in passender Größe zur Verfügung stehen.

Der Aufenthaltsort des Hundes muss täglich gereinigt werden.

Sowohl bei der Ausbildung als auch bei Wettkämpfen sind übertriebene Härte und Einschüchterung des Hundes verboten.

Das Benutzen von Elektroreizgeräten ist verboten. 
 

Zwingerhaltung: Mindestgröße des Zwingers : 6 m2 für Hunde bis 20kg, bei größeren Hunden zusätzlich 1 m2/ 10kg

Für jeden weiteren Hund zusätzlich 3m2 
 

Kettenhaltung: Mindestlänge der Kette: 6m und sie muss dem Hund einen zusätzlichen Aktionsradius von 2,5 m2gestatten. 
 

Mémorial A 26 / 30 mars 2000    http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2000/0026/a026.pdf#page=1