Minimalanforderungen betreffend Pferdehaltung in Stichworten 
 

Die Tiere die eingesperrt sind müssen täglich mindestens eine Stunde Bewegung haben, möglichst im Freien.

Stacheldraht als Umzäunung ist verboten.

Das Kupieren des Schwanzes ist verboten.

Elektroschockgeräte dürfen nicht verwendet werden.

Pferde mit Nervenschnitt dürfen nicht an Turnieren teilnehmen. 
 

Beschaffenheit des Stalles:

Der Stall muss aus stoßfestem Material gebaut sein, ein Schutz gegen die Witterung darstellen und leicht zu reinigen sein. Er muss der Größe des Pferdes angepasst sein.

Der Boden muss trocken und nicht rutschig sein, es muss täglich gemistet werden.

Mindesthöhe des Stalles : 2.80m, Minimales Luftvolumen/ Box : 30 m 3

Auf ausreichende Helligkeit muss geachtet werden, min 80 lux während des Tages.

Im Stall muss eine physiologische Temperatur herrschen, die Luftfeuchtigkeit muss zwischen 60-80% liegen, die Amoniakkonzentration darf 10ppm nicht überschreiten.

Mémorial A 26 / 30 mars 2000    http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2000/0026/a026.pdf#page=1