Der faire Umgang mit unseren Tieren liegt uns sehr am Herzen, daher ist im Schutzvertrag ausdrücklich festgehalten, dass die Erziehung gewaltfrei mit positiver Bestärkung zu erfolgen hat und auch nur auf Hundeschulen bzw Trainer zurückgegriffen werden kann die einen fairen, freundlichen und gewaltfreien Umgang lehren. Tierschutzrelevante Hilfsmittel wie zB. Stachelhalsband, Würgehalsband, Sprühhalsband oder Reizstromgerät sind selbstverständlich laut Schutzvertrag verboten und der Besuch einer Hundeschule die derartige Hilfmittel benutzt oder toleriert ist ausgeschlossen.

Im Gegenzug übernehmen wir die Kosten für 8 Trainingseinheiten in einer der von uns empfohlenen Hundeschulen, bzw bei Listenhunden die gesamten Kosten der vorgeschriebenen Ausbildung.