Im Herbst 2006 wurden bei einem Landwirt 7 Pferde, 32 Schafe, 3 Ziegen und 3 Hunde wegen schlechter Haltung auf Order des Staatsanwalts beschlagnahmt und mussten bis zur Gerichtsverhandlung auf
Pflegestellen untergebracht werden.Da wir über ausreichend Weiden verfügen, fanden 18 Schafe ein, vorerst provisorisches, Zuhause bei uns.
Bis zur endgültigen Enteignung nach dem Urteil in zweiter Instanz vergingen etliche Monate, während denen wir uns notgedrungen in die Materie „Beschlagnahmung von Nutztieren" einarbeiten mussten.
Nach der Enteignung per Gerichtsbeschluss wurden die Tiere verkauft, leider ohne Schutzvertrag oder irgendwelche Auflagen betreffend die Haltung oder den zukünftigen Verwendungszweck.
In diesem Zusammenhang wurde die Idee geboren einen Tierschutzverein zu gründen, damit wir eine geeignete Struktur zur Verfügung haben um in Zukunft bei ähnlichen Fällen helfend einzugreifen zu können.
Wir möchten unsere Hilfe anbieten eine Unterkunft für die Zeit bis zum endgültigen Gerichtsbeschluss zu finden. Die Unterbringung der beschlagnahmten Tiere verfolgen, und schlussendlich den Verkauf der Tiere so begleiten dass hier der Tierschutzgedanke im Vordergrund steht, indem wir schon im Vorfeld geeignete Käufer suchen. Natürlich werden wir auch, gemäß unseren Mitteln, die Tiere selber erwerben und mit Schutzvertrag weiter vermitteln.
Die Schafe die seit der Beschlagnahmung bei uns leben wurden von Mitgliedern von „Déieren an Nout" gekauft, werden selbstverständlich nicht geschlachtet und bleiben bis zu ihrem Lebensende in unserer Obhut.
Die 3 Hunde wurden vom nationalen Tierheim in Gasperich in nette Familien vermittelt.
Über den Verbleib der restlichen Tiere ist uns leider nichts bekannt.
Neben diesem eigentlichen Zweck unseres Tierschutzvereines sind wir mittlerweile aber alle mit „normaler" Tierschutzarbeit beschäftigt: Vermittlung von Tieren und der Überprüfung von Haltungen nach Klagen wegen nicht artgerechten Bedingungen.
Vorrangig bleiben aber auch hier immer unsere Ziele:
- Aufklärungsarbeit betreffend artgerechte Tierhaltung zu leisten.
- Vermittlung nur in wirklich artgerechte Bedingungen welche sich oft stark von den Minimalanforderungen laut Gesetz unterscheiden.